Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB´s

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen – Nettour Reisen AG (nachfolgend NCH genannt)

1. Vertragsabschluss

1.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und der Nettour Reisen AG wird mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt sind die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (einschließlich dieser allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und die Nettour Reisen AG verbindlich.

1.2. Sonderwünsche werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt wurden.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Anzahlung

Nach der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle sind folgende Anzahlungen zu leisten: 20% des Reisepreises für alle Reisearten. Falls die Buchungsstelle die Anzahlung nicht fristgerecht erhält, kann Nettour Reisen AG die Reiseleistungen verweigern und Annullierungskosten gemäß Ziffer 3.2. ff. geltend machen.

2.2. Restzahlung

Die Zahlung des restlichen Reisepreises muss bis spätestens 21 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle eingehen. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, kann Nettour Reisen AG die Reiseleistungen verweigern und Annullierungskosten gemäß Ziffer 3.2. ff. erheben. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.

2.3. Kurzfristige Buchungen

Buchen Sie Ihre Reise weniger als 21 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag zum Zeitpunkt der Buchung zu bezahlen.

2.4. Kostenanteile für Beratung und Reservationen

Ihre Buchungsstelle kann zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäß den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes beziehungsweise des Deutschen Reisebüroverbandes erheben, neben den im Prospekt erwähnten Preisen.

2.5. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Nach dieser Frist tritt Verzug ohne weitere Mahnung ein. Nettour ist dann berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr von CHF 15 oder 10 € zu erheben, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind. Der Schuldner hat Verzugszinsen in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages zu zahlen.

3. Änderung der Anmeldung, des Reiseprogramms oder Rücktritt durch den Kunden

3.1. Allgemeines

Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung beziehungsweise Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

3.2. Bearbeitungsgebühr

Für eine Änderung, Umbuchung oder Annullierung Ihrer Reise wird pro Person eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60 bzw. 48 € erhoben. Maximal werden CHF 120 bzw. 96 € pro Auftrag verlangt. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht von einer eventuell bestehenden Annullierungskostenversicherung gedeckt.

3.3. Annullierungskosten

Falls Sie die Reise vor Reisebeginn absagen oder Änderungen beziehungsweise Umbuchungen vornehmen lassen, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 3.2.) folgende Annullierungskosten erhoben:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises

  • 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises

  • 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 35% des Reisepreises

  • 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

  • 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises

  • am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen: 90% des Reisepreises.

Bei Gruppenbuchungen, Sonderpreisen, Spezialangeboten und gruppenermäßigten Buchungen gelten folgende gestaffelte Annullierungskosten:

  • bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises

  • 44 bis 28 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises

  • 27 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

  • 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises

  • 14 Tage bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen: 90% des Reisepreises.

Die Annullierungskosten decken nicht die Kosten für eventuell abgeschlossene Versicherungen.

3.4. Rücktrittspauschalen für Nur-Hotel-Buchungen (in Prozent vom Reisepreis)

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Hotelpreises

  • 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt: 25% des Hotelpreises

  • 21 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 35% des Hotelpreises

  • 7 bis 1 Tag vor Reiseantritt: 50% des Hotelpreises

  • am Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen: 85% des Hotelpreises, mindestens jedoch 50 € pro Person.

Die Rücktrittskosten (Stornokosten) umfassen nicht die Kosten für eventuell abgeschlossene Reiseversicherungen.

3.5. Stornobedingungen für Greenfee-Buchungen

Für Greenfeegebühren gibt es keine Erstattungsmöglichkeit im Falle eines Rücktritts durch den Kunden.

3.6. Es bleibt Ihnen unbenommen, Nettour nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die von Nettour geforderte Pauschale.

3.7. Falls die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, gelten folgende abweichende Annullierungskosten:

  • bei Flugpauschalreisen und Nur-Flug-Reservationen vom Tag der Buchung bis 15 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises

  • ab dem 14. Tag vor Reisebeginn oder bei Nicht-Erscheinen am Abflugtag: 90% des Reisepreises.

Darüber hinaus sind Änderungen der Reisedaten bezüglich Reisetermin, Reiseziel, Beförderungsart und/oder Abflughafen nicht möglich. Die Möglichkeit der Ersetzung durch einen Dritten ist im Einzelfall bei Nettour anzufragen. Sofern die Ersetzung möglich ist, werden dem Kunden die entstandenen Mehrkosten des jeweiligen Leistungsträgers berechnet.

4. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich

4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss

Nettour Reisen AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten und auf der Preisliste vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, wird Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss darüber informieren.

4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich zum Beispiel ergeben aus:

  • der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschließlich der Treibstoffzuschläge),

  • neuen oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren),

  • Wechselkursänderungen oder

  • staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer).

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen – Nettour Reisen AG (nachfolgend NCH genannt)

1. Vertragsabschluss

1.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und der Nettour Reisen AG wird mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt sind die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (einschließlich dieser allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und die Nettour Reisen AG verbindlich.

1.2. Sonderwünsche werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt wurden.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Anzahlung

Nach der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle sind folgende Anzahlungen zu leisten: 20% des Reisepreises für alle Reisearten. Falls die Buchungsstelle die Anzahlung nicht fristgerecht erhält, kann Nettour Reisen AG die Reiseleistungen verweigern und Annullierungskosten gemäß Ziffer 3.2. ff. geltend machen.

2.2. Restzahlung

Die Zahlung des restlichen Reisepreises muss bis spätestens 21 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle eingehen. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, kann Nettour Reisen AG die Reiseleistungen verweigern und Annullierungskosten gemäß Ziffer 3.2. ff. erheben. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.

2.3. Kurzfristige Buchungen

Buchen Sie Ihre Reise weniger als 21 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag zum Zeitpunkt der Buchung zu bezahlen.

2.4. Kostenanteile für Beratung und Reservationen

Ihre Buchungsstelle kann zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäß den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes beziehungsweise des Deutschen Reisebüroverbandes erheben, neben den im Prospekt erwähnten Preisen.

2.5. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Nach dieser Frist tritt Verzug ohne weitere Mahnung ein. Nettour ist dann berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr von CHF 15 oder 10 € zu erheben, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind. Der Schuldner hat Verzugszinsen in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages zu zahlen.

3. Änderung der Anmeldung, des Reiseprogramms oder Rücktritt durch den Kunden

3.1. Allgemeines

Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung beziehungsweise Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

3.2. Bearbeitungsgebühr

Für eine Änderung, Umbuchung oder Annullierung Ihrer Reise wird pro Person eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60 bzw. 48 € erhoben. Maximal werden CHF 120 bzw. 96 € pro Auftrag verlangt. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht von einer eventuell bestehenden Annullierungskostenversicherung gedeckt.

3.3. Annullierungskosten

Falls Sie die Reise vor Reisebeginn absagen oder Änderungen beziehungsweise Umbuchungen vornehmen lassen, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 3.2.) folgende Annullierungskosten erhoben:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises

  • 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises

  • 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 35% des Reisepreises

  • 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

  • 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises

  • am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen: 90% des Reisepreises.

Bei Gruppenbuchungen, Sonderpreisen, Spezialangeboten und gruppenermäßigten Buchungen gelten folgende gestaffelte Annullierungskosten:

  • bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises

  • 44 bis 28 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises

  • 27 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

  • 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises

  • 14 Tage bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen: 90% des Reisepreises.

Die Annullierungskosten decken nicht die Kosten für eventuell abgeschlossene Versicherungen.

3.4. Rücktrittspauschalen für Nur-Hotel-Buchungen (in Prozent vom Reisepreis)

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Hotelpreises

  • 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt: 25% des Hotelpreises

  • 21 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 35% des Hotelpreises

  • 7 bis 1 Tag vor Reiseantritt: 50% des Hotelpreises

  • am Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen: 85% des Hotelpreises, mindestens jedoch 50 € pro Person.

Die Rücktrittskosten (Stornokosten) umfassen nicht die Kosten für eventuell abgeschlossene Reiseversicherungen.

3.5. Stornobedingungen für Greenfee-Buchungen

Für Greenfeegebühren gibt es keine Erstattungsmöglichkeit im Falle eines Rücktritts durch den Kunden.

3.6. Es bleibt Ihnen unbenommen, Nettour nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die von Nettour geforderte Pauschale.

3.7. Falls die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, gelten folgende abweichende Annullierungskosten:

  • bei Flugpauschalreisen und Nur-Flug-Reservationen vom Tag der Buchung bis 15 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises

  • ab dem 14. Tag vor Reisebeginn oder bei Nicht-Erscheinen am Abflugtag: 90% des Reisepreises.

Darüber hinaus sind Änderungen der Reisedaten bezüglich Reisetermin, Reiseziel, Beförderungsart und/oder Abflughafen nicht möglich. Die Möglichkeit der Ersetzung durch einen Dritten ist im Einzelfall bei Nettour anzufragen. Sofern die Ersetzung möglich ist, werden dem Kunden die entstandenen Mehrkosten des jeweiligen Leistungsträgers berechnet.

4. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich

4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss

Nettour Reisen AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten und auf der Preisliste vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, wird Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss darüber informieren.

4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich zum Beispiel ergeben aus:

  • der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschließlich der Treibstoffzuschläge),

  • neuen oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren),

  • Wechselkursänderungen oder

  • staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer).

  • 4.3. Programmänderungen

    Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn: Nettour Reisen AG behält sich das Recht vor, in Ihrem Interesse das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transport, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, sofern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern. Nettour Reisen AG wird sich bemühen, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und Sie so rasch wie möglich über diese Änderungen und deren Auswirkungen auf die Kosten zu informieren.

    4.4. Ihre Rechte bei Preisänderungen oder Programmänderungen

    Sollten nach Vertragsabschluss eine Programmänderung oder eine Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes führen oder eine Preiserhöhung von mehr als 5% erforderlich sein, haben Sie folgende Rechte:

    • a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;

    • b) Sie können innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet, oder

    • c) Sie können uns innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen möchten. Wir bemühen uns, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Erhalten wir keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c), so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarte Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben).

    4.5. Dynamisches Paketieren

    Wenn Ihre Reise nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, kann der Preis von der ursprünglichen Katalogausschreibung abweichen.

    5. Rücktritt und Kündigung durch Nettour

    Nettour kann in folgenden Fällen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen:

    5.1. Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Nettour nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält Nettour den Anspruch auf den Reisepreis, jedoch unter Anrechnung des Wertes der ersparten Aufwendungen und der Vorteile, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung ergeben, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

    5.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn Nettour in der Reisebeschreibung ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

    5.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Nettour unzumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die entstehenden Kosten die wirtschaftliche Opfergrenze überschreiten würden. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn Nettour die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat, diese nachweist und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Im Falle einer Absage erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis und seinen Buchungsaufwand pauschal erstattet.

    6. Änderungen im Programm

    Auch zum Schutz der Kunden behält sich Nettour Reisen AG das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z. B. Unterkunft, Transportart, Fluggesellschaften usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare Umstände dies erforderlich machen. Nettour wird jedoch immer bemüht sein, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

    7. Vorzeitiger Reiseabbruch

    Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen müssen, kann der Preis des Reisearrangements nicht rückerstattet werden. Nicht beanspruchte Leistungen werden nur zurückbezahlt, wenn sie Nettour Reisen AG nicht belastet werden. In dringenden Fällen wird Ihnen die Nettour Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

    8. Beanstandungen

    8.1. Beanstandungen und Abhilfeverfahren

    Weicht die Reise vom Vertrag ab oder entsteht Ihnen ein Schaden, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich bei der Nettour Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger zu melden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

    8.2. Mängelanzeige und schriftliche Bestätigung

    Kann während der Reise keine Abhilfe geleistet werden, lassen Sie sich die Mängel oder den Schaden von der Reiseleitung, örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Diese sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten.

    8.3. Eigene Abhilfe

    Sollte während der Reise keine Abhilfe geleistet werden und handelt es sich nicht um einen geringfügigen Mangel, haben Sie das Recht, selbst für Abhilfe zu sorgen. Ihnen entstehende Kosten werden im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise und gegen Beleg von Nettour Reisen AG ersetzt.

    8.4. Verlust oder Beschädigung von Fluggepäck

    Geht Gepäck bei Flugreisen verloren oder wird beschädigt, ist eine Schadenanzeige (P.I.R.) bei der verantwortlichen Fluggesellschaft zu erstatten. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen im aufgegebenen Gepäck übernimmt Nettour keine Haftung.

    8.5. Geltendmachung von Forderungen

    Beanstandungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich an Nettour Reisen AG unterbreitet werden.

    9. Haftung

    Nettour Reisen AG haftet nicht für Unfälle, Verletzungen, Verspätungen, Unregelmässigkeiten, Schäden an Personen und Sachen, wie z.B. Flugplanänderungen oder Rundreiseprogrammänderungen.

    10. Rückbestätigung von Flugscheinen

    Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen.

    11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

    Nettour Reisen AG informiert die Reisenden über die geltenden Vorschriften. Die Reisenden sind jedoch für deren Einhaltung selbst verantwortlich.

    12. Ombudsmann

    Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe kontaktieren.